
Auf Witwen- und Witwerrenten (einschließlich der Renten an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten), Waisenrenten und Erziehungsrenten werden eigene Einkünfte des Rentenbeziehers zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Auf Waisenrente wird eigenes Einkommen der Waise nur dann angerech...
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